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„Resozialisierung gelingt nur demokratisch“

Positionspapier zur Unvereinbarkeit Sozialer Arbeit in der Bewährungshilfe mit demokratiefeindlichen Ideologien

Bewährungshilfe bewegt sich tagtäglich in einem besonderen Spannungsfeld. Soziale Arbeit ist nicht nur der Klientel und dem Staat verpflichtet, sondern auch Ihrer Berufsethik und den Menschenrechten. Dieses Tripelmandat ist der Profession der Sozialen Arbeit immanent nd tritt in der Justiz besonders zutage.

 

Die Internationale Vereinigung von Sozialarbeiter/-innen (IFSW) definiert 2014 professionelle Soziale Arbeit wie folgt: „Soziale Arbeit als Beruf fördert den sozialen Wandel und die Lösung von Problemen in zwischenmenschlichen Beziehungen und sie befähigt die Menschen, in freier Entscheidung ihr Leben besser zu gestalten. Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale

Systeme greift Soziale Arbeit dort ein, wo Menschen mit ihrer Umwelt in Interaktion treten. Grundlagen der Sozialen Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit.“

 

Soziale Arbeit ist vermittelnde Instanz zwischen der Gesellschaft und denen, die aus Sicht der Gesellschaft Probleme verursachen oder aus Sicht der Betroffenen unter der Gesellschaft leiden. Sie versteht sich selbst als Menschenrechtsprofession, die sich gegen Diskriminierungen und Ausgrenzungen jedweder Art stellt und für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe einsetzt.

 

Soziale Arbeit ist von einer Berufsethik geleitet, die zurückgeht auf humanistische Traditionen, der Orientierung an Menschenwürde und damit verbundenen Menschenrechten. Dabei ist die Bewährungshilfe in besonderem Maße dem deutschen Grundgesetz und weiteren nationalen und internationalen Bekenntnissen verpflichtet, wie der Europäischen Grundrechte-Charta, der Menschenrechtskonvention und der Sozialcharta der EU, der Allgemeinen UNMenschenrechtserklärung und ihren Konventionen.

 

Bewährungshilfe begreift Diversität als multidimensional: Neben Herkunft und Geschlecht berücksichtigt sie bspw. auch körperliche und psychische Ressourcen und Voraussetzungen, das Lebensalter und die soziale Herkunft. Nur eine intersektionale Perspektive ermöglicht eine individuelle Resozialisierung.

Bestrebungen nach Isolation oder populistischer Härte sabotieren dieses Ziel. Resozialisierung darf kein Spielfeld für Ausgrenzungsideologien sein; sie ist und bleibt das notwendige Bindeglied in eine vielfältige und demokratische Gesellschaft.

Aus diesen Gründen muss nach unserem Dafürhalten die Aus- und Fortbildung für Soziale Arbeit genauso konsequent vor politischer Einflussnahme geschützt werden wie bestehende Fachstandards.

 

Darüber hinaus gebietet es das professionelle Mandat der Sozialen Arbeit und die berufsethische Verantwortung gegenüber unserer Klientel, eine Zusammenarbeit mit jenen Parteien auszuschließen, deren Programme und Forderungen eine mit den Werten der Sozialen Arbeit unvereinbare Diskriminierung und soziale Exklusion propagieren.

 

Worms, 17.03.2026

 

Vergleiche auch:

 

Das Positionspapier wurde einstimmig von der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshilfe Rheinland-Pfalz am 17.03.2026 in Worms beschlossen.

 

Kontakt:

LAG der Bewährungshilfe Rhl.-Pfalz - Landessprecherin

Stefanie Schütz c/o Bewährungshilfe beim LG Koblenz

Kastorhof 2

56068 Koblenz

Fon: 0261/102-2344

Fax: 0261/102-2360

[email protected]

https://bewaehrungshilfe-rlp.de

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zur Unvereinbarkeit Sozialer Arbeit in der Bewährungshilfe mit demokratiefeindlichen Ideologien
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