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Allgemein:
Ca. 80 Prozent der KlientInnen sind nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.
Ca. 20 Prozent der KlientInnen werden nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Laut der repräsentativen Richterbefragung der ADB e.V. aus dem Jahr 2003 lehnen 93 % der befragten Richter die Privatisierung der Bewährungshilfe ab.
Über Bewährungshelfer
In der Bundesrepublik Deutschland betreuen rund 2500 hauptamtliche BewährungshelferInnen ca. 170.000 straffällig gewordene Menschen.
BewährungshelferInnen haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik.
BewährungshelferInnen stehen den KlientInnen helfend und betreuend zur Seite.
Bewährungshelfer:innen kontrollieren die Erfüllung der Auflagen und Weisungen.
Bewährungshelfer:innen leisten dadurch einen Beitrag zur inneren Sicherheit. Täterarbeit ist Opferschutz.
BewährungshelferInnen werden auch im Rahmen Führungsaufsichten beigeordnet.
Kosten:
Die Betreuung eines Klienten durch die Bewährungshilfe kostet den Steuerzahler pro Tag rund 2,50 Euro.
Ein Hafttag kostet dagegen durchschnittlich 100,- Euro pro Gefangenen.
Ein Klient mit elektronischer Fußfessel kostet rund 70 Euro am Tag (Hessen).